Barrierefreiheit mit Overlay-Tools? Achtung vor falschen Werbeversprechen

Die Barrierefreiheit von Webseiten ist nicht zuletzt durch gesetzliche Verpflichtungen zunehmend im Blick von Unternehmen und Organisationen. Für blinde und sehbehinderte Menschen ist das eine gute Entwicklung, denn sie sind auf die barrierefreie Gestaltung von Webseiten angewiesen.

Alternativtexte, eine konsistente Überschriftenstruktur, ausreichende Kontraste oder die Beschriftung von Formularfeldern und Buttons sind nur einige Merkmale der digitalen Barrierefreiheit. Die technischen Normen und Standards zur Herstellung digitaler Barrierefreiheit listen mittlerweile über 80 Kriterien. Auf Ebene von Seitenbetreibern und deren Dienstleistern ist es im Sinne der Barrierefreiheit deshalb unverzichtbar, von Beginn an die notwendigen Standards bei der Entwicklung mitzudenken und dies auch in der laufenden redaktionellen Arbeit weiterzuführen.

Eine schnelle und kostengünstige Umsetzung versprechen Anbieter sogenannter Overlay-Tools. Das sind Software-Werkzeuge, die die Originaldarstellung einer Webseite überlagern. Nutzerinnen und Nutzer der Website können über einen Link oder einen Button Einstellungen vornehmen, z.B. zur Farbdarstellung, Kontrasten, Schriften oder Vorlesefunktion.

Entgegen anderslautender Versprechungen sind Accessibility Overlays Stand heute nicht in der Lage, eine Webseite von außen und quasi auf Knopfdruck umfassend barrierefrei zu gestalten. Sie versagen insbesondere im Bereich der Zugänglichkeit für blinde Menschen. Schlecht programmierte Overlay-Tools können im Gegenteil neue Barrieren erzeugen.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der DBSV, die Website selbst barrierefrei nach vorhandenen Normen und Standards zu gestalten. Ist dies gewährleistet, können Accessibility Overlays einen Mehrwert für spezifische Zielgruppen haben. Dabei muss das Overlay-Tool selbst und die mit ihm erzeugte Darstellung den Standards genügen.

Ausführliche Informationen zu Barrierefreiheit von Webseiten und Accessibility Overlays finden Sie in der Stellungnahme des Fachausschusses für Informations- und Telekommunikationssysteme (FIT) beim DBSV:

www.dbsv.org/accessibility-overlays.html