Umsetzung von Barrierefreiheit als lästige Pflichtübung

DBSV-Pressemitteilung zur 1. Lesung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes am 22. April 2021

Berlin. Als eine der letzten Amtshandlungen in dieser Legislaturperiode soll in den kommenden Wochen das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG – Bundestagsdrucksache 19/28653) verabschiedet werden. Es geht um ein Gesetz, das großen Einfluss darauf hat, ob Menschen mit Behinderungen endlich selbstständig ihre Bankgeschäfte erledigen, online einkaufen oder Mobiltelefone nutzen können.

Leider wird nun deutlich, welchen Stellenwert die Stärkung der Barrierefreiheit für die Große Koalition hat. Die 1. Lesung des Gesetzes im Bundestag ist ganz offensichtlich nicht mehr als eine lästige Pflichtübung, denn sie soll ohne Debatte stattfinden.

„Barrierefreiheit steht nicht zur Debatte und die Bundesregierung steht nicht zur Barrierefreiheit“, bringt Andreas Bethke, der Geschäftsführer des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV), es auf den Punkt. „Wir erwarten, dass die Abgeordneten sich ernsthaft mit dem Gesetzentwurf auseinandersetzen und am Ende ein echter Fortschritt in Sachen Barrierefreiheit erreicht wird.“

Pressekontakt

Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV)

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