23. Deutscher Hörfilmpreis 2025 – Aufruf zur Einreichung von Hörfilm-Produktionen

Einreichungsfrist: bis 15. Oktober 2024

Berlin. Am 25. März 2025 verleiht der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) zum 23. Mal den Deutschen Hörfilmpreis. Ab sofort und bis zum 15. Oktober können Vorschläge für Hörfilm-Produktionen in den folgenden sechs Kategorien eingereicht werden:

- Spielfilm Kino
- Spielfilm TV/Mediatheken/Streaming
- Serie
- Dokumentation
- Kinder-/Jugendfilm
- Filmerbe

Der Deutsche Hörfilmpreis wird seit 2002 jährlich in Berlin vergeben. In Anlehnung an den Begriff Audiodeskription (AD) wird der Preis auch „ADele" genannt.

Weitere Informationen und die Einreichungsrichtlinien sind zu finden unter: www.deutscher-hoerfilmpreis.de

Hörfilme ermöglichen es blinden und sehbehinderten Menschen, Filme als Ganzes wahrzunehmen und zu genießen. Diese Filme sind mit einer Audiodeskription (AD) versehen, die in knappen Worten zentrale Elemente der Handlung sowie Gestik, Mimik und Dekor beschreibt. Diese Bildbeschreibungen werden in den Dialogpausen eingesprochen.

Beim 22. Deutschen Hörfilmpreis wurden "Roter Himmel", "Arielle, die Meerjungfrau", "Deutsches Haus", "Wo ist Anne Frank", "Unsere Meere – Unbekannte Ostsee" und "Jakob der Lügner" ausgezeichnet. Der Publikumspreis ging an "Sörensen fängt Feuer".

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