Wer kann in den Usability-Pool eintreten?

Alle Personen, die auf Grund von Blindheit oder Sehbehinderung Hilfstechnologien nutzen und damit Checks von Software, Apps und Webseiten auf Nutzungsfreundlichkeit vornehmen können.

Mit welchen Hilfsmitteln, Endgeräten und technischen Umgebungen Sie vertraut sind, können Sie uns über einen Profilbogen mitteilen. Abhängig davon, welche Konstellation für einen Check gesucht wird, können wir anhand dieser Angaben die passenden Personen vermitteln.

Muss ich etwas Bestimmtes können oder wissen, um in den Pool einzutreten?

Idealerweise checken ganz durchschnittliche Anwender*innen ein digitales Produkt oder eine Anwendung auf Usability. Sie sollten den Umgang mit Ihrer Hilfstechnologie beherrschen und bereit sein, Checks Online oder vor Ort in Anwesenheit von anderen Personen, wie z. B. Entwickler*innen durchzuführen.

Gecheckt werden dabei aber nicht Sie, sondern das Produkt. Auch die Kommunikation mit den Auftraggebern liegt bei Ihnen. Der DBSV kann hier lediglich als Vermittler fungieren und keine Verhandlungen bzgl. Bezahlung oder Ähnlichem durchführen.

Ich möchte gerne in den Pool eintreten. Was muss ich tun?

Senden Sie uns bei Interesse bitte eine E-Mail an usability@dbsv.org.

Wir führen in regelmäßigen Zeitabständen Informationsveranstaltungen dazu durch und senden im Anschluss Profil- und Fragebögen zur Aufnahme in den Usabilitypool.

Kann ich schon vorher festlegen, welche Checks ich nicht machen würde? Z.B. Checks mit bestimmten Technologien oder Checks vor Ort?

Ja. In welchen technischen Umgebungen und mit welchen Hilfsmitteln Sie checken wollen und mit welchen nicht, können Sie uns über den Profilbogen mitteilen. Gleiches gilt für die Bereitschaft zu Dingen wie Vor-Ort- oder Online-Checks oder auch die Verwendung privater Hardware. Auf diese Weise erhalten Sie keine Anfragen für Checks, deren Rahmenbedingungen Ihnen nicht zusagen.

Was mache ich, wenn die Anwendung, die ich checken soll, für mich nicht zugänglich ist?

Der DBSV kommuniziert im Rahmen der Anfrage deutlich, dass ein Usability-Check ohne Zugänglichkeit (also technische Barrierefreiheit gemäß den Normen) nahezu nicht möglich ist. Ein Produkt, das nicht benutzt werden kann, kann auch nicht auf Nutzungsfreundlichkeit gecheckt werden.

Was können Gründe dafür sein, dass ich für einen Check nicht in Frage komme?

Wir bitten Auftraggeber um möglichst genaue Angaben dazu, welche Anforderungen sie an den Check stellen. Diese können unterschiedlich sein, z.B. soll mit einem ganz bestimmten Hilfsmittel, Betriebssystem oder Endgerät gecheckt werden. Oder aber die Checks sollen vor Ort in einer bestimmten Umgebung stattfinden. Möglich ist auch, dass Kenntnisse eines ganz bestimmten Produktes gewünscht sind. Nicht immer treffen die Personen im Pool auf dieses „Gesamtpaket“ zu. Um welche Informationen wir die anfragenden Anbieter digitaler Anwendungen oder Agenturen bitten, können Sie HIER nachlesen.

Wie erhalte ich einen Auftrag?

Der DBSV bittet anfragende Anbieter von digitalen Anwendungen sowie Agenturen um genaue Angaben zu ihrem geplanten Check. Anhand der eingesandten Profilbögen der Poolmitglieder schauen wir, wer auf die Anfrage passt. Diese Personen erhalten von uns die Kontaktdaten der Auftraggeber und melden sich dort. Alle folgenden Schritte und Absprachen sind zwischen Ihnen als Mitglied des Usabilitypools und dem Auftraggeber zu treffen.

Wie rechne ich die Checks ab?

Sie können eine Rechnung schreiben. Wie Sie das steuerlich geltend machen klären Sie mit Ihrem Finanzamt oder Steuerberater.

Ich möchte die Angaben in meinem Profilbogen ändern, da sich etwas Neues ergeben hat. Geht das?

Ja. Senden Sie uns gern Ihre Änderungen oder einen komplett neu ausgefüllten Bogen an usability@dbsv.org

Wie kann ich aus dem Pool austreten?

Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit Ihrem Austrittswunsch an usability@dbsv.org

Ich fühle mich noch unsicher, ob ich in den Pool eintreten soll. Was kann ich tun?

Wenn Sie nach der Informationsveranstaltung noch Weiterbildungsbedarf bei sich erkennen oder anderweitig unsicher sind, kontaktieren Sie uns gern unter usability@dbsv.org. Nach Möglichkeit können wir Ihnen mit Modulen aus unserem Qualifizierungsangebot weiterhelfen.

Wo ist der Unterschied zwischen Barrierefreiheit und Usability bzw. Nutzungsfreundlichkeit?

Barrierefreiheit bezieht sich auf die existierenden technischen Normen (gem. DIN EN 301 549). Diese kann man einzeln überprüfen. Nutzungsfreundlichkeit oder Usability dagegen ist individueller und checkt, ob es trotz Barrierefreiheit Hindernisse gibt. Ein fehlender Alternativtext für ein Bild ist ein Beispiel für fehlende Barrierefreiheit. Ein vorhandener Alternativtext, der für Sie nicht aussagekräftig genug ist und Ihnen nicht weiterhilft, ist ein Beispiel für Mängel in der Nutzungsfreundlichkeit.

Wo ist der Unterschied zwischen Barrierefreiheit und Nutzungsfreundlichkeit?

Barrierefreiheit bezieht sich auf die existierenden technischen Normen (gem. DIN EN 301 549). Diese kann man einzeln überprüfen. Nutzungsfreundlichkeit bzw. Usability dagegen ist individueller und checkt, ob es trotz Barrierefreiheit Hindernisse gibt. Ein fehlender Alternativtext für ein Bild ist ein Beispiel für fehlende Barrierefreiheit. Ein vorhandener Alternativtext, der jedoch nicht aussagekräftig genug ist und nicht weiterhilft, ist ein Beispiel für Mängel in der Nutzungsfreundlichkeit.

Ist es sinnvoll, Checks sowohl von blinden als auch von sehbehinderten Menschen durchführen zu lassen? Was empfehlen Sie?

Auf jeden Fall. Die Nutzungsweisen unterscheiden sich deutlich, nicht nur zwischen blinden und sehbehinderten Menschen, sondern auch innerhalb dieser Personenkreise. Wir empfehlen, den Fokus auf verwendete Hilfsmittel zu legen. Zum Beispiel Checks durchzuführen mit Anwender*innen verschiedener Screenreader (Sprachausgabe- oder Braillezeile-Nutzer*innen), genauso wie die Anwendung von Vergrößerungssoftware, Zoom-, Farb- und Kontrasteinstellungen etc. Auch die Verwendung auf unterschiedlichen Endgeräten und mit variierenden Betriebssystemen kann unterschiedliche Ergebnisse zu Tage fördern und Ihren Erkenntnisgewinn bzgl. der Usability ihres Produktes für diese Zielgruppe erhöhen.

Wie agieren blinde und sehbehinderte Menschen mit digitalen Technologien?

Einen Eindruck dazu können Sie sich hier verschaffen.

Wir wissen noch zu wenig über assistive Technologien. Gibt es die Möglichkeit, dass uns jemand den Gebrauch eines Screenreaders/einer Vergrößerungssoftware demonstriert?

Teilen Sie uns Ihren Wunsch über das Anfrageformular mit. Wir werden uns bemühen, ein Poolmitglied zu finden, welches Ihnen die Nutzung von Hilfstechnologien demonstrieren kann.

Können die Checkpersonen uns auch in anderen Belangen, z.B. Fragen zur Barrierefreiheit, zur BITV usw. beraten und uns sagen, welche Gesetze und Normen wir einhalten müssen?

Nein. Die Poolmitglieder führen ausschließlich Checks auf Nutzungsfreundlichkeit durch. Informationen zu den Rahmenbedingungen der Barrierefreiheit erhalten Sie z.B. hier auf der Webseite des DBSV. Auch die Webseite der Bundesfachstelle Barrierefreiheit oder die Webseite der Bundesüberwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik stellen diesbezüglich Informationen zur Verfügung.

Führen die Personen des Pools auch Barrierefreiheitstests nach WCAG oder EN 301 549 durch?

Nein. Für diese Konformitätsprüfungen gibt es eigene Testanbieter. Anlaufstellen hierfür sind z.B. BIT-Inklusiv (für Software und Apps) oder der BIK-BITV-Prüfverbund (für Webseiten).

Erhalten wir die Ergebnisse des Usability-Checks in schriftlicher Form

Nein. Das Feedback zur Usability durch die Poolmitglieder ist Teil des Termins, von den von uns vermittelten Personen werden keine schriftlichen Gutachten erstellt.

Dürfen wir nach einem Check durch Mitglieder aus dem Pool auf den DBSV als am Check beteiligte Institution verweisen?

Nein. Die Rolle des DBSV ist hier die des Kontaktvermittlers. Usability-Checks mit Personen aus dem Pool sind in keiner Weise „in Kooperation mit“ oder „vom“ DBSV durchgeführt. Entsprechende Formulierungen sind nicht gestattet.

Wie erhalte ich Kontakt zu den Poolmitgliedern?

Teilen Sie uns Ihren Bedarf über das Anfrageformular mit. Personen, die zu Ihrem Anliegen passen, erhalten Ihre Kontaktdaten von uns und melden sich im Anschluss bei Ihnen.