Gespannprüfung

Der DBSV setzt sich als Spitzenverband für die Interessenvertretung blinder und sehbehinderter Menschen in der Bundesrepublik Deutschland seit jeher für Qualität in der Blindenführhundversorgung ein. Grundlegende Voraussetzung für eine sichere Teilnahme eines Führhundgespannes am Straßenverkehr ist einerseits die optimale Auswahl und bedarfsgerechte sowie qualifizierte Ausbildung des Führhundes und andererseits seine fach- und sachkundige Einarbeitung mit der zukünftigen Führhundhalterin bzw. dem zukünftigen Führhundhalter. Zur Qualitätssicherung bei der Versorgung mit einem Blindenführhund gehört eine Überprüfung der Führhundgespanne (Mensch und Hund).

Die Gespannprüfung erfolgt in der Regel innerhalb von 6 Wochen nach Abschluss des Einarbeitungslehrgangs und Übergabe des Blindenführhundes an die Führhundhalterin bzw. den Führhundhalter und findet in der Regel am Wohnort statt.

Das nach § 139 SGB V erlassene Hilfsmittelverzeichnis der Gesetzlichen Krankenversicherung enthält in seiner Produktgruppe 07 (Blindenhilfsmittel) besondere Qualitätsanforderungen zur Blindenführhundversorgung einschließlich Regelungen zur Gespannprüfung. Im Hilfsmittelverzeichnis ist auch bestimmt, dass Blindenführhunde „Führleistungen gemäß dem Katalog der Führleistungen des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV) oder entsprechender Kataloge erbringen" sollen. Der Katalog der Führleistungen des DBSV steht zum Download hier als PDF und als Word-Datei bereit.

Der DBSV setzt sich dafür ein, dass Gespannprüfungen qualitätsgesichert durchgeführt werden. Hierzu hat er einen Prüfbogen für eine systematische Abnahme von Gespannprüfungen erstellt. Dieser steht Gespannprüferinnen und Gespannprüfern hier zum Download zur Verfügung.

Eine Lesefassung für blinde und sehbehinderte Menschen gibt es hier.

Gespannprüfung

Der DBSV bietet sowohl eine Weiterbildung zur Gespannprüferin bzw. zum Gespannprüfer als auch regelmäßige Fortbildungen an.

Ebenfalls führt der DBSV eine Liste von Gespannprüferinnen und Gespannprüfern. Die in dieser Liste geführten Personen erfüllen bestimmte Voraussetzungen zu u. a. Qualifizierung und Unparteilichkeit. Die zur Aufnahme in die Gespannprüferliste des DBSV zu erfüllenden Voraussetzungen finden Sie hier.

Die Liste der Gespannprüferinnen und Gespannprüfer, die diese Voraussetzungen erfüllen und die die Selbsterklärung zur Unabhängigkeit und Unparteilichkeit mit ihrer Unterschrift bestätigt haben, finden Sie hier zum Download.

Feedback zu Gespannprüfungen

Um die Qualität der Gespannprüfungen stetig zu verbessern, freut sich die Feedback-Arbeitsgruppe Kontakt: gp@dbsv.org auf Ihre Rückmeldungen. Für ein Feedback können Sie gerne das Formular (26 KB) benutzen und senden.

Herzlichen Dank!

Weiterbildung zur Gespannprüferin / zum Gespannprüfer

2014 wurde in dem durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) geförderten Projekt "Effektivität und Qualität in der Führhundversorgung" eine "Weiterbildung zur Gespannprüferin / zum Gespannprüfer" durchgeführt und von 13 Teilnehmerinnen und Teilnehmern durchlaufen.

Eine Wiederauflage der "Weiterbildung zur Gespannprüferin bzw. zum Gespannprüfer" ist geplant. Wenn Sie Interesse daran haben, melden Sie sich bitte bei Katharina Odening, Ansprechpartnerin für den Bundesarbeitskreis der Blindenführhundhaltenden beim DBSV unter der E-Mail-Adresse k.odening@dbsv.org.

Bericht über die Gespannprüferfortbildung des DBSV als Online-Seminar am 27.11.2020

Der Blindenführhund ist bisher das einzige anerkannte lebende Hilfsmittel in Deutschland.

Die Blindenführhundversorgung beginnt für den zukünftigen Führhund mit einer Ausbildung in einer qualifizierten Führhundeschule, die danach ein zueinander passendes Team von Führhund und blindem oder hochgradig sehbehinderten Menschen, das sogenannte Gespann, zusammenstellt.

Nach der Einarbeitung des Gespanns findet die Gespannprüfung statt. Hier wird von unabhängigen und neutralen Gespannprüfenden geprüft, ob das Gespann funktionstauglich und verkehrssicher ist.

Der DBSV ist momentan der einzige Verband, der Aus- und Fortbildungen für Gespannprüfende durchführt. Die für 2020 vorgesehene, viertägige Präsenzveranstaltung, bei der auch Führhundschulen und Krankenkassen einbezogen werden sollten, konnte dann wegen Corona weder im März, noch im November in Präsenz durchgeführt werden.

Doch das Organisationsteam um die beiden Gespannprüfenden Stefanie Grath und Michael Kleiß sowie Vertreterinnen und Vertretern aus dem Bundesarbeitskreis und der DBSV-Geschäftsstelle blieb hartnäckig und konzipierte ein eintägiges Online-Seminar.

Die Resonanz war sehr groß, unter den 50 Teilnehmenden waren 17 Gespannprüfende, 17 Führhundeschulen, 12 Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter von gesetzlichen Krankenkassen und Vertreterinnen und Vertreter der Blindenselbsthilfe.

Das straff durchorganisierte Programm begann um 8:30 Uhr und dauerte bis 19:30 Uhr.

Es wurden folgende Themen behandelt:

  • Michael Kleiß referierte über die Vor- und Nachbereitung sowie über den Ablauf einer Gespannprüfung, und was bei Kostenvoranschlag und Kostenübernahme zu beachten ist.
  • Stefanie Grath und Michael Kleiß referierten über das Gutachten über die Abnahme einer Gespannprüfung mit Bewertungskriterien.
  • Anhand von Filmausschnitten von Gespannprüfungen wurde gezeigt, worauf Wert gelegt wird und warum es seitens der Führhundschulen so wichtig ist, Abstand bei Prüfungen zu halten.
  • Außerdem wurden anhand von Filmausschnitten die spezifischen Sichtweisen von Orientierungs- und Mobilitätsprüfenden und von Hundespezialistinnen und -spezialisten aufgezeigt.
  • Dr. Carla Meyerhoff-Grienberger vom GKV-Spitzenverband referierte über die Präqualifizierung und die Neuerungen der Qualitätsanforderungen bei der Führhundversorgung im Hilfsmittelverzeichnis.
  • Stefanie Grath, Silke Larsen, Katharina Odening und Karin Flößer referierten über den Verschleiß beim Führhund, Aspekte zur Gesunderhaltung, was beim älteren Führhund zu beachten ist, wann eine Berentung sinnvoll ist und was mit dem Rentnerführhund geschieht.
  • Laura Kannler von der Vertragsabteilung der AOK Bayern und Stefan Krauß, Fachbereichsleiter für Hilfsmittel der AOK Bayern, referierten über die Führhundversorgung aus Sicht der Hilfsmittelzentren.
  • Sabine Häcker und Karin Flößer referierten über den aktuellen Stand beim Assistenzhundegesetz in Deutschland und der europäischen Dienstleistungsnorm für Assistenzhunde.
  • Nadja Steffen referierte anhand von Filmausschnitten über die Körpersprache von verschiedenen, als Führhunde gebräuchlichen Hunderassen.
  • Christoph Erbach referierte über optimale Wegbeschreibungen und die Abklärung der Mobilität des zu Prüfenden im Vorfeld einer Gespannprüfung.

Eine große Fragerunde mit Themen wie Versicherung des Hundes zwischen Abgabe und Gespannprüfung, Fragen zum Prüftermin und Praxisabläufen einer Prüfung rundeten den Seminartag ab. Aus dem Kreis der Gespannprüfenden wurde bestätigt, wie sinnvoll eine Prüfkommission, bestehend aus O&M-Fach und Hundefach ist, wie es seit der Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses festgelegt wurde.

Großer Dank gilt allen Expertinnen und Experten, die sich mit ihren Beiträgen auf die Onlineveranstaltung eingestellt haben. Besonderer Dank gilt Stephanie Grath und Michael Kleiß, die beide Präsenzveranstaltungen mit großem Engagement vorbereitet hatten und auch die Onlineveranstaltung hervorragend organisiert und mit lebendiger Moderation gestaltet haben. Besonderer Dank geht an Annika Dipp, DBSV Geschäftsstelle. Sie hat den gesamten Prozess der Veranstaltung organisatorisch begleitet und für einen reibungslosen Ablauf für die Onlineveranstaltung gesorgt. Zusammenfassend und abschließend kann festgehalten werden, dass die Onlinefortbildung eine sehr gelungene Veranstaltung war. Die Teilnehmenden waren eingeladen, verschiedene Perspektiven einzunehmen, sich neu und besser zu vernetzen und Wissenszuwachs zu erlangen. Der Austausch war sehr wertschätzend und das gemeinsame Qualitätsbewusstsein und die gemeinsame Verantwortung für das Gelingen einer guten Blindenführhundversorgung konnte gestärkt werden. Alle freuen sich auf eine nächste gemeinsame Veranstaltung in Präsenz.

Verfasst von Karin Flößer und Katharina Odening (Bundesarbeitskreis Blindenführhundhaltende DBSV)

Gespannprüferinnen und Gespannprüfer

(Stand 19.06.2024)
Als Fortbildungen werden Gespannprüferseminare (GP-Seminare) berücksichtigt, die vom Deutschen Blinden- und Sehbehinderten Verband e.V. (DBSV) durchgeführt wurden.

Baden–Württemberg

Stephanie Grath
Zollernstr. 43
89518 Heidenheim
Mobil: 0172-8161610
E-Mail: info@kynologe.de
Tierärztin, Hundetrainerin
Neuer Fortbildungsnachweis erforderlich: 2028

Ilona Röhl
Frankenweg 5
79117 Freiburg i.B.
Tel.: 0761-6129371
E-Mail: ilona.roehl@gmx.de
Rehalehrerin für Orientierung und Mobilität
Neuer Fortbildungsnachweis erforderlich: 2027

Bayern

Kristiane Bongartz
Am Eichenhain 19
91598 Colmberg
Tel.: 09803-932331
E-Mail: K.Bg@gmx.de
Hundefachfrau,
Vertreterin der AOK Rheinland/Hamburg
Neuer Fortbildungsnachweis erforderlich: 2026

Franz Breitsamer
Eggenfeldener Str. 64
81929 München
Tel.: 089-90777977
Mobil: 0171-7777369
Fax: 089-90777977
E-Mail: breitsamer-hunde@t-online.de
Öffentlich bestellter und vereidigter Hunde-Sachverständiger
Neuer Fortbildungsnachweis erforderlich: 2026

Rosa Huber
Finkenweg 14
82216 Gernlinden
Tel.: 08142-2121
Mobil: 0171-2648842
Fax: 08142-5043412
E-Mail: hundeschule.huber@t-online.de
Hundeerzieherin und Verhaltensberaterin (IHK)
Neuer Fortbildungsnachweis erforderlich: 2027

Michael Kleiß
Bamberger Str. 19
96173 Oberhaid
Tel.: 09503-1866
Mobil: 0172-8805257
E-Mail: mkleiss@t-online.de
Rehalehrer für Orientierung und Mobilität
Neuer Fortbildungsnachweis erforderlich: 2027

Anusch Max Mazloum
Poppenreuther Str. 173 A
90765 Fürth
Mobil: 0170-3416829
Tel.: 0911-791784
Fax: 0911-7906129
E-Mail: Anusch.Mazloum@t-online.de
Rehalehrer für Orientierung und Mobilität
Neuer Fortbildungsnachweis erforderlich: 2027

Berlin

Sabine Häcker
Helmkrautstr. 45a
13503 Berlin
Tel.: 030-79780035
E-Mail: planethund@gmail.com
Tierärztin, Hundeerzieherin und Verhaltensberaterin (IHK)
Neuer Fortbildungsnachweis erforderlich: 2028

Petra Kieburg
Straße Nr. 3, Hausnr. 14
13089 Berlin
Tel.: 030-47003380
Fax: 030-47003284
E-Mail: pekieburg@gmx.de
Rehalehrerin für Orientierung und Mobilität
Neuer Fortbildungsnachweis erforderlich: 2027

Andreas Ruß
c/o Allg. Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin
Auerbachstr. 7
14193 Berlin
Mobil: 01575-6566373
E-Mail: a-russ@gmx.de
Fachlehrer Kynologie / Ausbilder Diensthundewesen / Selbsthilfe
Neuer Fortbildungsnachweis erforderlich: 2027

Rotraut Teusch
Tieckstr. 30
10115 Berlin
Tel.: 030-51060352
Fax: 030-51060352
E-Mail: r.m.teusch@t-online.de
Rehalehrerin für Orientierung und Mobilität
Neuer Fortbildungsnachweis erforderlich: 2026

Dr. Katja Turyabahika-Thyen
Straße am Flugplatz 26A,
12487 Berlin
Tel.: 030- 66764680
Mobil: 0176-471 83236
E-Mail: katja.turyabahika-thyen@gmx.de
Rehalehrerin für Orientierung und Mobilität, Tierärztin, Dipl.-Biologin, zertifizierte Führhundtrainerin (ABSV e.V.)
Neuer Fortbildungsnachweis erforderlich: 2028

Brandenburg

Im Moment nicht besetzt.

Hamburg

Sehwerk
Sabine Lütkens
Fruchtweg 17a
22589 Hamburg
Mobil: 0151-42340475
E-Mail: luetkens@sehwerk.com
Rehalehrerin für Orientierung und Mobilität
Neuer Fortbildungsnachweis erforderlich: 2026

Hessen

Christoph Erbach
Ober-Liebersbach 10
69509 Mörlenbach
Tel.: 06209-7959604 und 0700-07349375
Mobil: 0170-4784683
E-Mail: erbach@sehwerk.com
Rehalehrer für Orientierung und Mobilität
Neuer Fortbildungsnachweis erforderlich: 2028

Elke Hocke
Talgrund 16
35091 Cölbe bei Marburg
Tel.: 06427-2288
Mobil: 0177-8822000
Fax: 06427-931581
E-Mail: reha-elke.hocke@gmx.de
Rehalehrerin für Orientierung und Mobilität
Neuer Fortbildungsnachweis erforderlich: 2026

Anna Senkel
Rettershof 4
65779 Kelkheim
Tel.: 06174-2215832
Mobil: 0175-5259802
E-Mail: anna.senkel@web.de
Hundeerzieherin und Verhaltensberaterin (IHK)
Neuer Fortbildungsnachweis erforderlich: 2028

Mecklenburg-Vorpommern

Peter Brill
Lübecker Strasse 66
19053 Schwerin
Tel.: 0385-799741
Mobil: 0173-9939767
Fax: 0385-799741
E-Mail: peter.brill@t-online.de
Rehalehrer für Orientierung und Mobilität
Neuer Fortbildungsnachweis erforderlich: 2028

Anke Heise
Rudolf-Tarnow-Weg 7
18299 Laage
Tel.: 038459-669919
E-Mail: ankeheise@hotmail.de
Rehalehrerin für Orientierung und Mobilität
Neuer Fortbildungsnachweis erforderlich: 2028

Nordrhein-Westfalen

Willi Dorok
Möhnestr. 26
59494 Soest
Tel.: 02921-60297
Fax: 032121-3213 82
E-Mail: willi.dorok@blindentipps.de
Hundefachmann / Selbsthilfe
Neuer Fortbildungsnachweis erforderlich: 2027

Sabrina Schlich
Grüner Weg 43
50126 Bergheim
Tel.: 02271-996331
Mobil: 0172-7352709
E-Mail: sschlich@gmx.de
Rehalehrerin für Orientierung und Mobilität, Hundefachfrau
Neuer Fortbildungsnachweis erforderlich: 2028

Sabine Winkler
Bielefelder Straße 126
33824 Werther
Tel.: 05203-883770
E-Mail: sabi.winkler@t-online.de
Hundefachfrau
Neuer Fortbildungsnachweis erforderlich: 2026

Rheinland-Pfalz

Im Moment nicht besetzt.

Sachsen

Titus Bostelmann
Rosenhof 4
09111 Chemnitz
Tel.: 0371-7009673
Fax: 0371-7009675
E-Mail: titustbo@aol.com
Rehalehrer für Orientierung und Mobilität
Neuer Fortbildungsnachweis erforderlich: 2027

Ulrike Schade
Sächsisches RehaNetz – Büro Leipzig
Schenkendorfstr. 16
04275 Leipzig
Tel.: 0341-4626440
Mobil: 0178-6975419
Fax: 0341-4626442
E-Mail: ulrikeschade@gmx.de
Rehalehrerin für Orientierung und Mobilität
Neuer Fortbildungsnachweis erforderlich: 2027

Sachsen-Anhalt

Im Moment nicht besetzt.

Schleswig-Holstein

Dr. Annemarie Buttlar
Friedrichstr. 63
25767 Albersdorf
Tel.: 04835-978848
Fax: 04835-978849
E-Mail: abuttlar@t-online.de
Hundefachfrau / Selbsthilfe
Neuer Fortbildungsnachweis erforderlich: 2026

Thüringen

Ute Oelschlegel
An der Stirn 19
98529 Suhl
Tel.: 03681-726544
Mobil: 0172-3663745
Fax: 03681-3516977
E-Mail: ute.oelschlegel@t-online.de
Rehalehrerin für Orientierung und Mobilität
Neuer Fortbildungsnachweis erforderlich: 2028

Voraussetzungen für die Aufnahme in die Gespannprüferliste des DBSV

Um auf der Liste der Gespannprüferinnen und Gespannprüfer des DBSV genannt zu werden, sind die folgenden Voraussetzungen zu erfüllen:

  1. Die erfolgreiche Teilnahme an einer vom DBSV durchgeführten Qualifizierung zur Gespannprüferin bzw. zum Gespannprüfer ist nachzuweisen. Eine vergleichbare Qualifizierung kann auf Antrag und Darlegung der Inhalte anerkannt werden, wenn durch den DBSV eine Gleichwertigkeit der Seminarinhalte und Voraussetzungen festgestellt wurde.
  2. Die ersten drei Prüfungen dürfen nicht allein, sondern nur in Zusammenarbeit mit einer erfahrenen Gespannprüferin bzw. einem erfahrenen Gespannprüfer durchgeführt werden. Als erfahren gilt, wer bei mindestens fünf Gespannprüfungen mitgewirkt hat.
  3. Der Besuch weiterer Gespannprüfungsseminare, die sowohl der Fortbildung als auch dem Erfahrungsaustausch dienen, ist unerlässlich, um den Anforderungen an eine qualifizierte Gespannprüfung gerecht werden zu können. Wer nicht spätestens jedes 4. Jahr an einem vom DBSV veranstalteten Gespannprüfungsseminar oder einer vergleichbaren Weiterbildung eines anderen Anbieters (Nr. 1 Satz 2 findet entsprechend Anwendung) teilgenommen hat, wird nicht weiter auf der Gespannprüferliste des DBSV geführt.
  4. Abgabe einer Selbstverpflichtung zu Unparteilichkeit und Unabhängigkeit wie folgt:

    Selbstverpflichtung

    Mit meiner Unterschrift verpflichte ich mich, Gespannprüfungen wertfrei, unparteilich und unabhängig (weisungsfrei) abzunehmen. Dabei dienen die Qualitätskriterien für Blindenführhunde in der jeweils geltenden Fassung sowie rechtliche Vorgaben der Sozialleistungsträger – insbesondere solche im Hilfsmittelverzeichnis der GKV – als Grundlage. Auf dieser Basis werden die Gespannprüfungen nach dem aktuellen Wissensstand über Orientierungs- und Mobilitätslehre für blinde und sehbehinderte Menschen und über Hundeverhalten durchgeführt.

    Insbesondere erkläre ich, dass ich …

    • die in den Nummern 1 bis 3 niedergelegten Kriterien zur Kenntnis genommen habe und diese Vorgaben anerkenne.
    • nicht unmittelbar an der Zucht oder Aufzucht von Führhunden beteiligt bin.
    • nicht an der Ausbildung von Führhunden beteiligt bin.
    • keine Gespannprüfung eines Gespannes abnehme, wenn ich vorhergehend an einer Eignungsbeurteilung und/ oder Leistungsprüfung für Blindenführhunde des Hundes beteiligt war.
    • ich mit dem Hund oder dem Gespann keine Nachschulung in Bezug auf Führhundtraining und / oder Gespannzusammenarbeit durchgeführt habe.
    • zur Führhundhalterin bzw. zum Führhundhalter oder zur Führhundschule eine verwandtschaftliche Beziehung oder Abhängigkeit besteht.
    • keine Nachschulung von Führhund bzw. Gespann durchführe, wenn das Gespann von mir in den vorangegangenen 3 Jahren geprüft wurde.
    • die Schweigepflicht- und Datenschutzregelungen beachte.
    • alle Unterlagen zur Gespannprüfung gemäß den gesetzlich geltenden Regelungen aufbewahre.
    • mit der Nennung meiner Kontaktdaten auf der Gespannprüferliste und der Veröffentlichung auf der DBSV-Homepage einverstanden bin.

    Name:

    Ort, Datum

    Unterschrift